Rechtliche Grundlagen

 

Das Betreuungspersonal kommt zu Ihnen und bleibt weiterhin beim litauischen Arbeitgeber angestellt. Die Entsendung von Dienstleistungspersonal ist seit der Erweiterung der EU möglich. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Dienstleistungsfreiheit.

SAMATA schließt einen Vertrag mit der Litauischen Pflegeeinrichtung ab, sowie einen Vertrag zwischen SAMATA und dem Auftraggeber, in welchem die Rechte der Familie als auch dem Betreuungspersonal festgelegt werden.

Auch wenn das Betreuungspersonal in Litauen eine Ausbildung zur Krankenschwester haben, dürfen sie aufgrund rechtlicher Bestimmungen in Deutschland nur als Betreuungspersonal beschäftigt werden.

Wichtiger Hinweis: Die Bezeichnung "24 Stunden Pflege" bedeutet nicht, dass die BetreuerInnen oder Haushaltshilfen 24 Stunden am Stück arbeiten, sondern es existieren für entsendete Arbeitnehmer Regelungen der Arbeitszeiten (hier nachzulesen: Arbeitszeitgesetz), die unbedingt einzuhalten sind. Z.B. alle 6 Stunden - 30 Minuten Pause. Die Begriffe "24 Stunden Pflege" und "24 Stunden Betreuung" sind reine Marketingbezeichnungen.

Aus rechtlichen Gründen ist folgendes zu beachten:

  • Aufgrund der EU-Dienstleistungsfreiheit können grenzüberschreitende Dienstleistungen nach EU-Recht frei, also ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Beschränkungen, erbracht werden.
  • Gegenstand einer grenzüberschreitenden Dienstleistung kann sowohl ein Dienst- als auch ein Werksvertrag sein.
  • Außerdem ist darauf zu achten, dass die Pflegefirma den geschäftlichen Mittelpunkt in Litauen hat.

Folgende Bedingungen sind bei einer Entsendung zu beachten:

  • Das Formular A1 (Sozialversicherung im Heimatland) muss von dem Betreuungspersonal nachgewiesen werden.
  • Der Kunde hat kein Weisungsrecht (dieses Recht liegt beim Arbeitgeber in Litauen). Deutsche Mindestbedingungen zu Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub sind einzuhalten.
  • Die Vergütung erfolgt ergebnisbezogen.

Kündigungsfristen:

Die Verträge können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden.

 

 

Pflegedienst

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