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Rechtliche Grundlagen
Das Betreuungspersonal kommt zu Ihnen und bleibt weiterhin beim litauischen Arbeitgeber angestellt. Die Entsendung von Dienstleistungspersonal ist seit der Erweiterung der EU möglich. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Dienstleistungsfreiheit. SAMATA schließt einen Vertrag mit der Litauischen Pflegeeinrichtung ab, sowie einen Vertrag zwischen SAMATA und dem Auftraggeber, in welchem die Rechte der Familie als auch dem Betreuungspersonal festgelegt werden. Auch wenn das Betreuungspersonal in Litauen eine Ausbildung zur Krankenschwester haben, dürfen sie aufgrund rechtlicher Bestimmungen in Deutschland nur als Betreuungspersonal beschäftigt werden. Wichtiger Hinweis: Die Bezeichnung "24 Stunden Pflege" bedeutet nicht, dass die BetreuerInnen oder Haushaltshilfen 24 Stunden am Stück arbeiten, sondern es existieren für entsendete Arbeitnehmer Regelungen der Arbeitszeiten (hier nachzulesen: Arbeitszeitgesetz), die unbedingt einzuhalten sind. Z.B. alle 6 Stunden - 30 Minuten Pause. Die Begriffe "24 Stunden Pflege" und "24 Stunden Betreuung" sind reine Marketingbezeichnungen. Aus rechtlichen Gründen ist folgendes zu beachten:
Folgende Bedingungen sind bei einer Entsendung zu beachten:
Kündigungsfristen:Die Verträge können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden.
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